Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 146 Periodizität und Berichtszeitraum
Stand: 10.01.2020
Wird zitiert von 156
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- SG Duisburg, 12.07.2013 – S 43 SB 1939/11
- SG Berlin, 19.10.2017 – S 199 SB 4173/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2010 – L 11 SB 77/07Zitiert von 4
- LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 – L 8 SB 3550/18Zitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 – L 13 SB 13/17 B ER
- BSG, 09.03.2023 – B 9 SB 1/22 RSchwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung - Muskelschwunderkrankung - Aussteigen aus dem Kraftfahrzeug - Bodenunebenheiten - Maßgeblichkeit einer typischen Umgebung im öffentlichen Verkehrsraum - wirksame und gleichberechtigte Teilhabe - Sturzgefahr - objektives Erfordernis eines Rollstuhls - mobilitätsbezogener Mindest-GdB von 80 - Geh-GdB - Einbeziehung aller Beeinträchtigungen mit nachteiliger Auswirkung auf das Gehvermögen - Geh-GdB-Bildung nach den allgemeinen Vorgaben der Versorgungsmedizinischen Grundsätze - kein Abzug von nicht mobilitätsbezogenen GdB-Anteilen - abschließender Vergleich mit dem Gehvermögen von Doppeloberschenkelamputierten nicht mehr statthaftZitiert von 14
Zuletzt entschieden
- LSG Hessen, 28.01.2025 – L 3 SB 18/19Zitiert von 3
- LSG Hessen, 16.09.2024 – L 3 SB 54/20Zitiert von 2
- LSG Baden-Württemberg, 05.10.2023 – L 6 SB 1577/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 146 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Erhebungen erfolgen jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr.